ADH(S) - Methylphenidat nur noch als nachrangiges Instrument
Methylphenidat gehört zu den Arzneistoffen, die teilweise bei Patienten mit ADH(S) eingesetzt werden. Als eine mögliche Ursache für ADH(S) wird ein Ungleichgewicht diverser Botenstoffe im Gehirn vermutet. Methylphenidat soll beispielsweise dazu beitragen, dass Reize im Gehirn verbessert weitergeleitet werden. Seit dem ersten September 2009 hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die Vergabe von Methylphenidat an strenge Regeln geknüpft und damit die Zulassung von Arzneimitteln mit dem Wirkstoff "Methylphenidat" verändert.
Methylphenidat soll demnach nur noch dann gegeben werden, wenn ADH(S) anhand der DSM-IV-Kriterien oder der Leitlinien der ICD-10 diagnostiziert wurde und wenn sich andere Möglichkeiten wie etwa eine Psychotherapie als unzureichend herausgestellt haben. Komplett erforscht ist die Wirkung von Methylphenidat auf den ADH(S)-Patienten noch nicht; es soll etwa die Ablenkbarkeit von Patienten verringern und gilt heute als bedeutender Wirkstoff im Kampf gegen ADH(S). Methylphenidat ist gesondert verschreibungspflichtig und in einer Anlage des Betäubungsmittelgesetzes aufgelistet. 2007 startete auf Initiative der Europäischen Kommission ein Verfahren zur Risikobewertung des Arzneistoffs. Zuvor waren Berichte möglicher Nebenwirkungen von Methylphenidat bekannt geworden. Zu den genannten möglichen Nebenwirkungen gehörten erhöhte Risiken für Schlaganfälle und kardiovaskuläre (Herz und Kreislauf betreffende) Ereignisse. Die neuen Regelungen Der Initiative der Europäischen Kommission folgte am 27. Mai 2009 eine Entscheidung. Grundlage für diese Entscheidung war ein wissenschaftliches Gutachten des Ausschusses für Humanarzneimittel (CHMP) der Europäischen Arzneimittelagentur. Der Entscheidung der Europäischen Kommission folgte am 22. Juni 2009 wiederum die Umsetzung durch das BfArM. Diese Umsetzung ist seit dem ersten September 2009 in Deutschland gültig. Im Einzelnen gelten nunmehr unter anderem folgende Regeln:
- Bevor die Vergabe von Methylphenidat überlegt wird, sollte die Diagnose ADH(S) aufgrund einer vollständigen Anamnese und Untersuchung des Patienten gestellt worden sein.
- Der Einsatz von Methylphenidat sollte dann in Frage kommen, wenn sich andere Maßnahmen im Rahmen einer therapeutischen Gesamtstrategie "allein als unzureichend" erwiesen haben.
- Vor der Vergabe von Medikamenten mit Methylphenidat sollte sorgfältig abgewogen werden, ob die Schwere und Dauer von Symptomen bei ADH(S)-Kindern die Vergabe des Medikaments wirklich rechtfertigt.
- Die Behandlung sollte durch einen Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern begleitet werden.
Konkret bedeutet das unter anderem, dass die Vergabe von Methylphenidat zum nachrangigen Instrument im Kampf gegen ADH(S) wird. Methoden wie die Therapie und auch das Neurofeedback können bestenfalls erfolgreich gegen ADH(S) eingesetzt werden, ohne dass mit problematischen Nebenwirkungen zu rechnen ist. Wenn die Medikamente dennoch eingesetzt werden, sollen sie eins von mehreren Instrumenten im Rahmen einer ganzheitlichen Therapie bleiben. Das kann als Absage an eine Therapie mit einem zu großen Schwerpunkt bei der Medikamentenvergabe verstanden werden.
